Das Bundesinnenministerium hatte seine Aufnahme noch vor Kurzem unter Verweis auf ein nicht mehr bestehendes politisches Interesse abgewiesen. Der Mann hatte mit seiner Frau und seinen vier Kindern fast drei Jahre lang in Pakistan auf Visa für Deutschland gewartet. Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung verpflichtet, der Familie die Einreise zu ermöglichen, weil eine Gefährdung von Leib und Leben drohe. Dezember erhielt die Familie dann aber doch eine Aufnahmezusage mit dem Verweis, dass „erneut ein besonderes politisches Interesse“ bestehe. In der Zwischenzeit hatte der frühere Richter ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin angestrengt und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 23, 2025 01:32 UTC